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Merkmale einer Mediation

  • Die Konfliktparteien nehmen freiwillig am Mediationsverfahren teil. Der Ablauf des Verfahrens wird durch den Mediator strukturiert. Die Inhalte und Themen werden von den Konfliktparteien bestimmt. ​​

  • Der Mediator ist zur Allparteilichkeit verpflichtet. Das heisst, der Mediator behandelt alle Parteien neutral und unvoreingenommen.

  • Die Mediation ist ein vertrauliches Verfahren. Dies bedeutet, dass sowohl der Mediator als auch die Parteien vereinbaren, die Vertraulichkeit der Informationen, die gemeinsam ausgehandelt werden, sowohl während als auch nach Beendigung des Verfahrens zu respektieren.

  • Im Zentrum steht nicht die Frage nach Schuld oder Unschuld, sondern die gemeinsame Erarbeitung einer zukunftsorientierten, tragfähigen Regelung im Hinblick auf eine dauerhafte Konfliktbewältigung.

  • Die Parteien sind für die Lösungsfindung verantwortlich. Diese hohe Eigenverantwortung, trägt dazu bei, die Akzeptanz der Lösungen zu erhöhen.

  • Die aktive Beteiligung der Parteien führt zur Entwicklung von Empathie und bietet große Vorteile bei der Erstellung von Vorschlägen für eine Lösung des Konflikts.

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